Bücherzensur
Wenn es der Zensur auch nicht gelungen sein mag, Bücherverbote lückenlos durchzusetzen, so beeinflusste sie den literarischen Transfer zweifellos in erheblichem Maß.
1751–1780, die Zensurkommission Van Swieten
Die von Kaiserin Maria Theresia[1] 1751 gegründete Zensurkommission sorgte erstmals für ein geordnetes Verfahren beim Umgang mit Manuskripten und Druckwerken. Fortan wurden Manuskripte vor dem Druck und im Ausland publizierte Werke, die durch den Buchhandel oder Reisende nach Österreich eingeführt worden waren, systematisch gesichtet. Dies galt nicht nur für wissenschaftliche Schriften, sondern auch für die schöne Literatur, die von dem Präsidenten der Kommission, dem kaiserlichen Leibarzt Gerard van Swieten, mit Hilfe von Mitarbeitern der Kaiserlichen Bibliothek zensuriert wurde. Aufklärung war zwar seit Maria Theresias Regierung Staatsdoktrin, radikale Kritik an der Religion und der Monarchie sowie unmoralische Darstellungen, Aberglauben und Scharlatanerie aller Art sollten dennoch von der Leserschaft ferngehalten werden. Als speziell anstößig erwähnt Van Swieten in einem Mémoire Pornographie („livres impudiques“), den Deismus und die Kritik am Papst vonseiten der Protestanten.[2]
Die in den Sitzungen der Kommission beschlossenen Verbote wurden am Jahresende in den ab 1754 jährlich zusammengestellten Catalogus librorum prohibitorum einge-tragen und an die betroffenen Ämter und Bibliotheken in den Provinzen verschickt – später wurden die Verbotslisten monatlich bzw. halbmonatlich erstellt. Diese bis 1848 fortgeführten Verbotslisten sind die wesentliche Quelle der österreichischen Zensur-forschung. Der Anteil der Schriften in französischer Sprache betrug etwa ein Viertel, im Zeitraum von 1751 bis 1780 finden sich unter den zehn am häufigsten verbotenen Autoren sechs Franzosen. Mit großem Abstand an der Spitze liegt Voltaire, es folgt der Marquis Jean-Baptiste de Boyer d’Argens[3], wie Voltaire längere Zeit Gast am preußischen Hof, der mit seinen philosophischen und belletristischen Werken ebenfalls in das im Zensurfokus stehende radikal-aufklärerische ideologische Spektrum passt. Rousseau und die Verfasser satirischer sowie frivol-libertiner Prosa und Epik Claude-Prosper Jolyot de Crébillon[4] und Nicolas Edme Restif de La Bretonne[5] ergänzen die Riege der prominenten französischen Autoren der Aufklärung. Als Konservativer und Antiaufklärer fällt Claude-Joseph Dorat[6] mit seinen Theaterstücken und Prosaschriften als einziger aus diesem Rahmen.[7]
Für den Zeitraum von Van Swietens Vorsitz existiert über die Verbotslisten hinaus ein Codex mit dem von ihm geführten Protokoll über die Arbeit und die Urteile der Zensurkommission.[8] Bei Werken Voltaires genügte schon der Verfassername oder der Verdacht, eine Schrift könnte von ihm stammen, um die Alarmglocken schrillen zu lassen. Werke Voltaires wanderten meist wegen ihrer beißenden Religionskritik auf die Verbotslisten. Über die didaktische Erzählung Le Huron ou l’Ingénu notierte Van Swieten: „totus liber scriptus est ut religio, papa, traditio ridicula reddantur creditum Voltaire auctor esse“ (das gesamte Buch verfolgt das Ziel, die Religion, den Papst und die Überlieferung lächerlich zu machen), über die Reihe von Gesprächen mit dem Titel Le Dîner du comte de Boulainvilliers: „horrendis blasphemias in sacram scripturam, in redemtionem in sacramenta effudit“ (es enthält haarsträubende Blasphemien über die Heilige Schrift, die Erlösung und die Sakramente). Berüchtigt war Voltaire auch für Schlüpfrigkeiten. Das pornographische Versepos über die Abenteuer Johannas von Orléans (La Pucelle d’Orléans) ließ van Swieten wohlweislich von einem Mitarbeiter lesen, der schon nach wenigen Seiten die Untragbarkeit des Werkes feststellte.[9]
Rousseaus Roman Julie, ou La Nouvelle Héloïse (1761) war als Dreiecks-Liebesgeschichte, die die Rechte des Individuums gegen gesellschaftliche und moralische Normen postuliert, von vorne herein nicht geeignet, die Zustimmung der Zensurkommission zu erhalten. Insbesondere wurden zwei Passagen hervorgehoben, die Anstoß erregten: Im 21. und 22. Brief des dritten Buches wird der Selbstmord zum legitimen Ausweg aus verzweifelten Situationen erklärt, z. B. bei unheilbarer Krankheit mit großen Schmerzen.[10] Die Zensur befürchtete die ‚Ansteckung‘ der Leser:innen mit solchen Ideen und ihre Umsetzung in die Praxis. Ein weiterer Verbotsgrund waren diverse Bemerkungen über die katholische Kirche im sechsten Buch des Romans: Sich-Einschließen, Askese und zu extensives Beten verursachen Visionen, heißt es dort; professionelle Gläubige (dévots de profession), also Priester und Mönche bzw. Nonnen, neigen zu Arroganz und Unmenschlichkeit ihren Mitmenschen gegenüber; sie sprechen gern von der Hölle und fokussieren insgesamt zu sehr auf den Tod und seine Schrecken, um – wie Rousseau hämisch hinzufügt – besser auf die Börse von Kranken zugreifen zu können.[11]
Die verbotenen Ausgaben der beiden prominenten Aufklärer stammten mehrheitlich von englischen und niederländischen Verlagen, allen voran von Marc-Michel Rey in Amsterdam, bei dem zwecks Umgehung der französischen Zensur zahlreiche Erstausgaben und Nachdrucke ihrer Werke erschienen. An dieser Stelle sei vermerkt, dass die französische Organisation und Praxis der Zensur im 18. Jahrhundert Ähnlichkeiten mit dem österreichischen Zensursystem aufwies – von der Verknüpfung mit dem Druckprivileg über die Verdrängung der Kirchenvertreter im Lauf des 18. Jahrhunderts, die Erlaubnis von dubiosen Titeln, wenn sie mit einem fiktiven ausländischen Druckort versehen wurden und die Kontrolle importierter Bücher auf Verbotenes bis hin zu Bücherverbrennungen und vereinzelten Hinrichtungen. Es lässt sich auch eine direkte Verbindung ausmachen: Vor der Reorganisation des österreichischen Buchhandels hatten Maria Theresia und Joseph II. von der französischen Polizei einen umfassenden Bericht über den Umgang mit Büchern angefordert, von dessen Anregungen sich manches in der „Buchhändlerordnung“ von 1772 wiederfindet.[12]
Liberalisierung und restriktive Restaurationsschübe
Unter Joseph II. wurde die Zensur liberalisiert, vor allem in Bezug auf wissenschaftliche und protestantische Schriften; die Kirche wurde endgültig aus den Zensurvorgängen ausgeschlossen. Im Josephinischen Jahrzehnt fanden sich unter den Spitzenreitern der verbotenen Autoren – bei insgesamt vergleichsweise wenigen Verboten – nur die Revolutionäre Camille Desmoulins[13] und Honoré-Gabriel Riqueti de Mirabeau[14].[15]
Unter dem Eindruck der Französischen Revolution wurde die Zensurschraube 1792 gehörig angezogen. Die Verbotszahlen kletterten auf eine Höhe, die auch gegen Ende des Vormärz, trotz stark angestiegener Buchproduktion, nicht mehr übertroffen wur-de. Weiterhin betrafen die Verbote zu einem knappen Viertel Schriften in französischer Sprache, zu denen noch zahlreiche Übersetzungen kamen. Unter den Spitzenreitern der verbotenen Autoren des Zeitraums bis 1820 fand sich mit dem Verfasser populärer Belletristik Charles-Antoine-Guillaume Pigault-Lebrun[16] jedoch nur noch ein Franzose (Ebd.: 153). Ein durch Zensurgutachten ausnahmsweise gut dokumentiertes Beispiel für die nun in den Fokus der Zensur rückende Popularliteratur ist Mme Barthélemy-Hadots[17] im 14. Jahrhundert angesiedelter pseudo-historischer Roman Clotilde de Hapsbourg [!], ou le Tribunal de Neustadt (1810). Es handelt sich um ein Familiendrama um Rudolf IV. den Stifter[18], in dem „die einen [die Mitglieder der habsburgischen Dynastie] ebenso unnatürlich lasterhaft und verabscheuungswürdig, als die andern, die unterdrückten, tugendhaft und liebenswürdig“ dargestellt werden. Der Zensor fand es „unschicklich, solche gräßliche Charaktere und Personen, wie die angebliche Clotilde, und der angebliche Casimir als die ältesten Geschwister des Kaisers Rudolph [...] im Publicum cursiren zu lassen.“[19]
In den zensurfreien Monaten der Napoleonischen Besatzung Wiens 1805 und 1809 brachten einige Verlage bis dahin verbotene Bücher heraus, unter anderem eine Gesamtausgabe der Werke Voltaires, die nach Abzug der Franzosen von Neuem verboten wurde. Die um 1820 formierten (deutsch-)nationalen Bewegungen sorgten für eine Verschärfung der Zensur, die in den Karlsbader Beschlüssen Ausdruck fand. Ein zweiter Restaurationsschub folgte nach der französischen Julirevolution von 1830. Im Fokus der Zensur standen jetzt radikal-liberale, als revolutionär eingeschätzte Schriften. Sondergenehmigungen zum Bezug verbotener Literatur blieben hochgestellten Personen vorbehalten, sie ermöglichen teilweise überraschende Einsichten in die Lesegewohnheiten. So ist eine lange Liste von Angehörigen der österreichischen Hocharistokratie erhalten, die sich – erfolgreich – um den Ankauf von Eugène Sues[20] Sensationsroman Le Juif errant (1844/45) bewarben.[21]
Der Anteil des Französischen auf den Verbotslisten sank zwar auf ein Achtel, bei deutlich angestiegener Buchproduktion bedeutete das aber immer noch eine erkleckliche Anzahl von Titeln. Die meisten Verbote betrafen nun Verfasser:innen von Romanen, an der Spitze findet man Charles-Paul de Kock[22], Eugène Sue, Alexandre Dumas[23], Honoré de Balzac, Étienne-Léon de Lamothe-Langon[24], George Sand, Victor Hugo und Frédéric Soulié[25]. Aus dem Rahmen fällt nur der mit zahlreichen Werken auf den Verbotslisten vertretene Genfer Historiker und Ökonom Jean Charles Léonard Simonde de Sismondi[26].[27]
Der langsame Rückzug der Zensur
1848 und endgültig mit der Pressordnung von 1862 wurde die generelle Vorzensur für Bücher (nicht aber für Periodika) abgeschafft. Nach wie vor konnten Druckschriften aber bei Verdacht auf Verstoß gegen ein Strafgesetz beschlagnahmt, einer Gerichtsverhandlung zugeführt und gegebenenfalls verboten werden. Belletristik war davon nur noch selten betroffen, aus dem Verkehr gezogen wurden auf diese Weise wegen Unsittlichkeit lediglich einige Romane von Octave Mirbeau[28] und Émile Zola
1918 wurde die Bücherzensur abgeschafft, 1926 auch die Theaterzensur. Im austrofaschistischen Regime zwischen 1934 und 1938 wurden wieder Verbotslisten von Erotika und Schriften sozialistischer, bald auch nazistischer Ausrichtung ausgegeben, davon betroffen waren unter anderem Werke von André Malraux[29]. Kontrolliert wurden auch die Bestände von Bibliotheken, dort geriet einmal mehr Zola ins Visier. Ab 1936 wurden auch weitere Teile der Weltliteratur als ungeeignet für Bibliotheken eingestuft, darunter Balzac und Maupassant[30].[31] In den Jahren des Anschlusses an den NS-Staat galten dieselben Zensurvorschriften und Verbote wie in Deutschland. Aus der Phase der Besatzung durch die Alliierten sind keine französische Werke betreffenden Zensurfälle bekannt, im Gegenteil betrieben die Kulturinstitute in Innsbruck und Wien aktive Vermittlung vornehmlich zeitgenössischer französischer Literatur. Auch aus der Zeit nach 1955 sind keine Zensurfälle mit Frankreichbezug zu vermelden, 1982 wurde die künstlerische Freiheit auch in der Verfassung verankert.
Quellen und externe Links
- ↑ https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Maria_Theresia
- ↑ Van Swieten 1772
- ↑ https://www.deutsche-biographie.de/gnd11865005X.html#adbcontent
- ↑ https://www.academie-francaise.fr/les-immortels/prosper-jolyot-de-crebillon
- ↑ Restif de La Bretonne
- ↑ https://explore.gnd.network/gnd/100797083
- ↑ vgl. Bachleitner 2017, 80
- ↑ Van Swieten: Codex o.J.
- ↑ dazu Bachleitner 2021
- ↑ Rousseau 1964, 386
- ↑ Ebd., 718
- ↑ vgl. Bachleitner 2018, 45
- ↑ https://www.deutsche-biographie.de/pnd118677969.html
- ↑ https://langzeitarchivierung.bib-bvb.de/wayback/20130102091353/http://www.historicum.net/themen/franzoesische-revolution/biographien/art/Mirabeau_H_G/html/artikel/606/ca/88fac5bde27d5602f5860514cef71b73/
- ↑ vgl. Bachleitner 2017, 85
- ↑ https://explore.gnd.network/gnd/113677472
- ↑ https://data.bnf.fr/ark:/12148/cb130067855
- ↑ https://www.geschichtewiki.wien.gv.at/Rudolf_IV.
- ↑ Zit. nach Bachleitner 2017, 111
- ↑ https://explore.gnd.network/gnd/118619861
- ↑ dazu Bachleitner 2017, 133
- ↑ https://explore.gnd.network/gnd/116273739
- ↑ https://www.dumaspere.com/
- ↑ https://data.bnf.fr/ark:/12148/cb120951014
- ↑ http://leslivresoublies.free.fr/leslivresoublies/Soullie/FSoulie.html
- ↑ https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/016007/2013-05-16/
- ↑ siehe Bachleitner 2017, 166
- ↑ https://mirbeau.asso.fr/dpresentationsaccueil/deutsh.htm
- ↑ https://explore.gnd.network/gnd/118576844
- ↑ https://explore.gnd.network/gnd/118579207
- ↑ vgl. Malina 1983, Bachleitner 2001
Bibliografie
- Bachleitner, Norbert: Austria. Since 1918. In: Censorship. A World Encyclopedia. Ed. Derek Jones. London, Chicago: Fitzroy Dearborn Publishers 2001. Vol. 1, S. 150–153.
- Bachleitner, Norbert: Die literarische Zensur in Österreich 1750–1848. Wien, Köln, Weimar: Böhlau 2017.
- Bachleitner, Norbert: Die Zensursysteme in Frankreich und Österreich im Vergleich (ca. 1740–1790). In: „in Wollust betäubt“ –. Unzüchtige Bücher im deutschsprachigen Raum im 18. und 19. Jahrhundert. Hg. v. Johannes Frimmel, Christine Haug und Helga Meise. Wiesbaden: Harrassowitz 2018, S. 37–49.
- Bachleitner, Norbert: Gérard van Swieten, censeur de littérature française sous l’impératrice Marie-Thérèse. In: Französische Österreichbilder – Österreichische Frankreichbilder. Hg. v. Marc Lacheny, Maria Piok, Sigurd Paul Scheichl, Karl Zie-ger. Berlin: Frank & Timme 2021, S. 109–120.
- Malina, Peter: Bücherverbote in Österreich, 1933–1938. Zur Kontrolle systemverdächtiger Literatur am Beispiel der Universitätsbibliothek Wien. In: Zeitgeschichte 10 (1983), S. 311–335.
- Rousseau, Jean-Jacques: Œuvres complètes II. Édition publiée sous la direction de Bernard Gagnebin et Marcel Raymond. Paris: Gallimard (Pléiade) 1964.
- Van Swieten, Gerard: Codex s.n. 38774 (Handschriftensammlung der Österreichischen Nationalbibliothek).
- Van Swieten, Gerard: Quelques remarques sur la censure des livres (14. Februar 1772). In: August Fournier: Gerhard van Swieten als Censor. In: Sitzungsberichte der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften. Philosophisch-historische Klasse 84 (1876) H. 3, S. 387–466, das Mémoire: S. 457–466.
Autor
Norbert Bachleitner
Onlinestellung: 09/02/2026
